Entlassmanagement

Entlassmanagement im Kinderkrankenhaus St. Marien

Zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und der deutschen Krankenhausgesellschaft wurde zum 1.10.2017 ein sog. Rahmenvertrag zum Entlassmanagement auf Grundlage des §39 Abs. 1a S. 9 SGB V geschlossen. Ziel dieses Rahmenvertrages ist es, die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung zu gewährleisten. Hierzu gehört eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen.

Der gesetzlich versicherte, stationär oder teilstationär behandelte Patient hat gegenüber dem Krankenhaus einen Anspruch auf die Durchführung des Entlassmanagement. Diesen Anspruch hat er im Rahmen einer ambulanten oder einer Notfallbehandlung nicht.

Der Entlassungstag wird von einem multidisziplinären Team strukturiert und so bald als möglich vorbereitet. Das bedeutet, dass nachsorgende Einrichtungen und Ihr Hausarzt informiert werden und so die Weiterbehandlung lückenlos geplant werden kann. In den nachstehenden Punkten möchten wir Sie über die Organisation des Entlassmanagements im Kinderkrankenhaus St. Marien informieren:

  • Wird Ihr Kind bei uns im Haus stationär aufgenommen, erfolgt bereits im Rahmen der Anamnese eine erste Einschätzung, ein sogenanntes Screening, ob bei Ihrem Kind ein eventueller Versorgungsbedarf besteht oder nicht.
  • Der o.g. Rahmenvertrag wird durch zwei vorgeschriebene und nicht veränderbare Anlagen ergänzt. Es handelt sich hierbei um ausführliche schriftliche Informationen zum Entlassmanagement sowie einer Einwilligung in das Entlassmanagement sowie die damit zusammenhängende Zustimmung zur Datenverarbeitung.
  • Sofern bei der Anamneseerhebung ein Versorgungsbedarf festgestellt wird und Sie entsprechend Ziff.1 zustimmen, erfolgt ein differenziertes Assessment;
    Das bedeutet, ein detaillierter patientenindividueller Versorgungsbedarf für Ihr Kind wird ermittelt.
  • Auf Grundlage der Ergebnisse wird der behandelnde Arzt gemeinsam mit einem multidisziplinären Team aus Sozialarbeiter, Pflege, Therapeuten etc. Maßnahmen planen und umsetzen; Zusätzlich wird ein Entlassplan aufgestellt, der die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes abbildet.
  • Am Tag der Entlassung bekommen Sie einen Entlassbrief. Darin finden Sie wichtige Informationen für Ihren Hausarzt oder andere weiterbehandelnde Leistungserbringer.
    Für etwaige Rückfragen an unser Haus finden Sie die Kontaktdaten einer Ansprechperson in dem Brief.
  • Die so vorbereitete Anschlussbehandlung oder Nachsorge kann ohne Verzögerungen stattfinden und dient zur Überbrückung der Übergangsphase von dem stationären Aufenthalt Ihres Kindes in den ambulanten.

Unabhängig von der administrativ vorgeschriebenen Vorgehensweise gilt bei uns – wie immer – das persönliche Gespräch! Hierzu laden wir Sie herzlich ein!

Ebenso geben auch die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte.