Plastische Chirurgie

Auf dem Gebiet der plastischen Chirurgie werden u.a. Fehlbildungen an Händen und Füßen mit Doppelanlagen oder zusammengewachsenen Fingern oder Zehen korrigiert. Narbenkorrekturen sind aus funktionellen und / oder kosmetischen Gründen z.B. nach Verbrennungen erforderlich.

Abstehende Ohren können kosmetisch korrigiert werden. Hierzu ist eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse sowie der entsprechende Befund erforderlich.

Rituelle Beschneidungen werden auf Wunsch, aber nur nach Kostenübernahme durch die Eltern durchgeführt.