Plastische Chirurgie

Auf dem Gebiet der plastischen Chirurgie werden u.a. Fehlbildungen an Händen und Füßen mit Doppelanlagen oder zusammengewachsenen Fingern oder Zehen korrigiert. Narbenkorrekturen sind aus funktionellen und / oder kosmetischen Gründen z.B. nach Verbrennungen erforderlich.

Abstehende Ohren können kosmetisch korrigiert werden. Hierzu ist eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse sowie der entsprechende Befund erforderlich.