Nach der Allgemeinverfügung vom 12.12.2020 des Oberbürgermeisters besteht ab sofort die Verpflichtung eine FFP2-Maske bei uns zu tragen! Siehe auch Eintrag auf der Homepage der Stadt Landshut http://www.landshut.de/portal/startseite/pressedetails/article/9411/7272.html :

… In Ergänzung zu den in der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung enthaltenen, einschlägigen Bestimmungen wird angeordnet, dass jeder Besucher eine FFP2-Maske zu tragen hat, soweit nicht schärfere Regelungen für den Zutritt beziehungsweise den Besuch von der jeweiligen Einrichtung im Rahmen des Hausrechts getroffen wurden. … 

……………………………………………….

Liebe Eltern

Die Maskenpflicht wurde von Bundes- und Landesregierungen auf Anraten von medizinischen Experten angeordnet, da die Infektionszahlen aktuell massiv zugenommen haben.

Mit der Mund-Nasen-Maske haben wir eine einfache, aber wirksame Maßnahme zum Infektionsschutz, insbesondere bei Infektionen, die durch Aerosole (Tröpfen) über die Atemwege und z.B. beim Sprechen übertragen werden.

Das Tragen einer Maske ist unbedenklich und hat keinerlei gesundheitliche Nachteile. Dass das ganztägige Tragen der Maske lästig und unangenehm ist, können wir, das medizinische Personal, bestätigen. Dies ist jedoch kein Grund, auf diese Maßnahme zur Eindämmung weiterer Corona-Infektionen zu verzichten.

Bitte beachten Sie bei allen ambulanten Terminen, dass Ihr Kind ab dem Alter von 6 Jahren und Sie als Begleitperson während des gesamten Aufenthalts in unseren Ambulanzräumen eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) tragen müssen. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz unserer Mitarbeiter*innen.

Ein transparentes Gesichtsvisier („Faceshield“) ist nachweislich weniger wirksam als eine Gesichtsmaske und wird von uns deswegen nicht akzeptiert. Ebenso wenig akzeptieren wir ein Attest zur „Maskenbefreiung“, da dessen Echtheit von uns nicht überprüft werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Maske keinen Zutritt zu unseren Behandlungsräumen haben. Da die meisten ambulanten Termine weniger als 60 Minuten dauern, ist das Tragen einer Gesichtsmaske in allen Fällen ohne Ausnahme zum Schutz unserer Mitarbeiter zumutbar.

Es müssen alle Maßnahmen unternommen werden, um die Ausbreitung dieses Virus einzudämmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Reinhard Herterich

Ärztlicher Direktor