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Das SPZ dient der fachübergreifenden ambulanten Versorgung von Kindern, die wegen der Art, Schwere oder Dauer einer bereits bestehenden oder einer drohenden Krankheit, Entwicklungsstörung oder Behinderung nicht ausreichend von niedergelassenen Ärzten oder Therapeuten oder Fördereinrichtungen betreut werden können.
Sozialpädiatrische Sicht- und Vorgehensweise ist auf das Kind als Gesamtpersönlichkeit gerichtet und bezieht sein soziales Umfeld - die Familie und den Kindergarten oder die Schule - mit ein.
Das SPZ steht allen Säuglingen, Kindern und Jugendlichen offen, die Probleme in ihrer körperlichen, seelischen und/oder geistigen Entwicklung aufweisen, darunter solchen mit bzw. nach
 | allgemeinem Entwicklungsrückstand, |
 | körperlichen oder geistigen Behinderungen, |
 | Verhaltens- oder emotionalen Störungen, |
 | Sprachstörungen,
Auffälligkeiten in der Motorik und Wahrnehmung |
 | Lern-
und Leistungsstörungen, |
 | Aufmerksamkeits-
und Aktivitätsstörung, |
 | Schlafstörungen |
 | Regulationsstörungen,
z.B. sog. "Schreibabies", |
 | frühen
Schwierigkeiten in der Nahrungsaufnahme, |
 | chronische
Krankheiten einschließlich Anfallsleiden, |
 | Frühgeburt
sowie Reifgeburt mit schwerwiegenden Komplikationen im Neugeborenenalter, |
 | angeborene
Fehlbildungen oder Störungen (wie z.B. Down-Syndrom), |
 | V.
a. syndromalen Erkrankungen, |
 | Zerebralparesen |
 | sexuellem
Missbrauch oder anderer erlittener Gewaltanwendung, |
 | Folgezuständen nach
schweren Unfällen |
 | Adoptions-
/Pflegefamilien, |
 | sowie
Kindern und deren Familien in psychosozial belasteten Lebenslagen. |
Seit 2005 gibt es im SPZ eine von der Deutschen Gesellschaft
für Epileptologie e.V. (www.izepilepsie.de) anerkannte Epilepsieambulanz.
Sozialpädiatrische Diagnostik und Therapie umfasst neben kinderärztlichen Leistungen auch eine Reihe nicht-ärztlicher Angebote, in unserer Einrichtung insbesondere solche auf den Gebieten Psychologie, Ergotherapie, Heilpädagogik, Sprachheilpädagogik, Musik- und Spieltherapie, Verhaltenstherapie sowie Familientherapie.
Voraussetzung jeder Therapie am SPZ ist eine umfassende Diagnostik. An deren Anfang steht immer das ausführliche Gespräch mit den Eltern über die Vorgeschichte und die gründliche ärztliche Untersuchung jedes Kindes. Daran schließen sich - in Abhängigkeit vom Vorstellungsgrund - noch weitere Untersuchungen durch andere Fachvertreter an (Psychologin, Ergotherapeutin, Heilpädagogin, Sprachheilpädagogin). Die Einbeziehung von Informationen aus anderen Einrichtungen (z.B. Kindergarten, Schule, anderen therapeutischen Einrichtungen, auch von Ergebnissen ärztlicher Voruntersuchungen usw.) hilft, ein umfassendes, ganzheitliches Bild des Kindes zu erhalten.
Nach Abschluss der Diagnostik wird im anschließenden Teamgespräch auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse ein Behandlungsvorschlag erarbeitet, der sowohl die Bedürfnisse als auch die Ressourcen des Kindes und der Eltern und die
außerfamilialen sozialen Gegebenheiten berücksichtigt.
Es wird versucht, Therapie, Beratung oder pädagogische Hilfen möglichst in Wohnortnähe zu vermitteln. Auf Wunsch können aber auch verschiedene Therapie- und Beratungsangebote im SPZ in Anspruch genommen werden: bei der Ergotherapeutin, der Heilpädagogin, der Sprachheilpädagogin, der Musik- und Spieltherapeutin,
der Kunsttherapeutin, der Sozialpädagogin, einem der Psychologen oder der Kinderärzte.
Darüber hinaus gehört zum Leistungsangebot des SPZ die Erstellung von Gutachten, wie z.B. für die Gewährung von lerntherapeutischen oder von heilpädagogischen Maßnahmen oder für die Bereitstellung von Plätzen in Förderkindergärten, -tagesstätten oder -schulen.
Neben der ambulanten diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit in den eigenen Räumen nahe dem Kinderkrankenhaus ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Einrichtungen, die mit Kindern und Familien zu tun haben - in erster Linie mit den Hausärzten, vor allem den niedergelassenen Kinderärzten - ein wichtiger Teil der Arbeit des SPZ-Teams.
Dies trifft auch für die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Abteilungen des Kinderkrankenhauses, einschließlich der Abt. Psychosomatik, zu. Diese stellen im Fall der Notwendigkeit einer stationären Betreuung die ersten Ansprechpartner für das ausschließlich ambulant arbeitende SPZ-Team dar. Alle diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten des Kinderkrankenhauses stehen im Bedarfsfall auch den im SPZ betreuten Kindern offen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des SPZ ist die Überweisung durch einen niedergelassenen Kinder- oder Allgemeinarzt.
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