Qualitätsmanagement im Kinderkrankenhaus St. Marien Druckt die aktuelle Seite aus



Im Kinderkrankenhaus hat Qualitätsmanagement schon immer einen hohen Stellenwert. Verbindliche Richtlinie allen Handelns ist das von den Mitarbeitern entwickelte Leitbild bzw. die gemeinsame Vision. Hierin ist das Selbstverständnis des Kinderkrankenhauses festgeschrieben.

Der seit Jahren intensiv betriebene Qualitätsmanagement-Prozess aller Abteilungen verfolgt das Ziel einer „kontinuierlichen Verbesserung“. Am 11. März 2005 hat das Kinderkrankenhaus für diese Leistungen eine außergewöhnliche Bestätigung erhalten, nämlich das

ProCum Cert - KTQ® - Zertifikat.

Das krankenhaustypische Modell ist KTQ (Kooperation für Transparenz und Qualität), für kirchliche Träger ergänzt um ein zusätzliches Verfahren, nämlich proCum Cert. Nach 8 vorgegebenen Kategorien – wie beispielsweise Patienten- , Mitarbeiterorientierung, Krankenhausführung und Trägerverantwortung – mussten im Rahmen einer Selbstbewertung 1099 Fragen beantwortet werden. Dieser Selbstbewertungsbericht wurde bereits im Dezember letzten Jahres an die Zertifizierungsstelle weitergeleitet. Deren Vorprüfung ergab die Zulassung zum Zertifizierungsverfahren. Dieses fand dann 3 Tage lang vor Ort im Kinderkrankenhaus statt. Drei Visitoren und eine Mitarbeiterin von proCum Cert überprüften durch Einsicht in die Unterlagen, durch Interviews und Gespräche mit den Mitarbeitern und teilweise den Begleitpersonen, ob das Geschriebene den Tatsachen entspricht. Wir freuten uns sehr, dass wir das Qualitätszertifikat erhielten. Die Re-Zertifizierung steht im März 2008 an. Bis dorthin werden wir unseren bisher so erfolgreichen Prozess der kontinuierlichen Verbesserung fortsetzen und bereits begonnene Maßnahmen zum Wohle der Kinder, Eltern und auch der Mitarbeiter umsetzen. So wird das Kinderkrankenhaus St. Marien seinem Selbstverständnis und auch dem Anspruch der Eltern bzw. Kindern gerecht, auch weiterhin eine Behandlung und Betreuung auf höchstem Niveau zu bieten.

Unabhängig von unseren eigenen Aktivitäten hat der Gesetzgeber mit der Gesundheitsreform 2000 im Sozialgesetzbuch fünf die Verpflichtung festgeschrieben, Qualitätsmanagement einzuführen und die Ergebnisse in einem Qualitätsbericht darzulegen. Dieser Bericht ist durch bundesweit einheitliche Kriterien gegliedert. Auch der Umfang zu den einzelnen Fragestellungen ist genau vorgegeben.

Nachfolgend ist dieser – von den Visitoren überprüfte Qualitätsbericht – zum Download bereitgestellt:

Download
Qualitätsbericht nach §137 SGB V
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Qualitätsbericht zur pCC-KTQ-Zertifizierung
Neonatale Kenndaten




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